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Altersvorsorgereform 2027 · Information aus Rudolstadt

Das Altersvorsorgedepot kommt. Was bedeutet die Reform für Sie?

Ab dem 1. Januar 2027 verändert sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend. Neue Fördermöglichkeiten, attraktive Zulagen und flexible Vorsorgeformen eröffnen neue Chancen – auch für Menschen mit einem bestehenden Riester-Vertrag.

Erfahren Sie, was sich ändert, welche staatlichen Förderungen möglich sind und welche Optionen Sie persönlich haben.

Paar plant gemeinsam die private Altersvorsorge am Küchentisch
Start des neuen Fördersystems01.01.2027noch 59 Tage
  • bis 540 €jährliche Grundzulage
  • bis 300 €Kinderzulage pro Kind und Jahr
  • NeuMöglichkeiten für Riester-Sparer und erstmals zusätzliche Zielgruppen wie bestimmte Selbstständige

„Ihre Altersvorsorge verdient eine persönliche Betrachtung.“

Jens HammerschmidtAllianz Versicherungsagentur in Rudolstadt
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Was bedeutet die Reform für mich?Jetzt informieren
Das neue Altersvorsorgedepot

Was ist das neue Altersvorsorgedepot?

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab dem 1. Januar 2027 grundlegend neu aufgestellt. Das bisherige Riester-System wird durch eine neue Fördersystematik ergänzt und weiterentwickelt – mit dem Ziel, die private Vorsorge verständlicher, flexibler und renditeorientierter zu machen.

Erstmals ohne Garantiepflicht gefördert

Altersvorsorgedepots ohne verpflichtende Beitragsgarantie können erstmals staatlich gefördert werden. Bisher verlangte die Riester-Förderung den Erhalt der eingezahlten Beiträge.

Fonds und ETFs möglich

Innerhalb zertifizierter Altersvorsorgeprodukte können förderfähige Fonds und ETFs eingesetzt werden.

Einfachere Zulagenlogik

Die Zulagen richten sich künftig nach dem eigenen Beitrag: Wer mehr einzahlt, erhält – bis zur Fördergrenze – mehr Förderung.

Steuerliche Förderung bleibt

Beiträge und Zulagen können weiterhin als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Die spätere Auszahlung wird grundsätzlich nachgelagert besteuert.

Garantievertrag oder Depot ohne Garantie – der Unterschied

Vorsorgevertrag mit GarantieAltersvorsorgedepot ohne Garantie
Beitragsgarantie80 % oder 100 % der Beiträge zum Beginn der Auszahlungsphase, je nach ProduktKeine garantierte Rückzahlung der eingezahlten Beiträge
AnlageSicherungsvermögen kombiniert mit Kapitalmarktanteil möglichFörderfähige Fonds und ETFs
RenditechancenBegrenzt durch die Kosten der GarantieHöher durch stärkere Kapitalmarktanlage
RisikoGeringere Schwankungen, Garantie zum StichtagWertschwankungen und Kapitalverluste sind möglich
Passend fürAusgeprägtes SicherheitsbedürfnisLangfristigen Anlagehorizont und Schwankungstoleranz

Wichtig: Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie bietet höhere Renditechancen, aber keine garantierte Rückzahlung der eingezahlten Beiträge. Kapitalmarktbedingte Verluste sind möglich. Wertentwicklungen der Vergangenheit sind kein Maßstab für die Zukunft.

Die neuen Produktformen

Drei Wege der geförderten Vorsorge

Das neue System unterscheidet verschiedene Produktformen. Sie unterscheiden sich deutlich in Sicherheit, Chancen und Eigenverantwortung – nicht jede Variante ist für jeden Menschen gleichermaßen geeignet.

Sicherheitsorientiert

Altersvorsorgevertrag mit Garantie

  • Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent zum Beginn der Auszahlungsphase, abhängig vom Produkt
  • Kombination aus Sicherheit und Kapitalmarktchancen möglich
  • Die konkrete Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Anbieter und Produkt ab

Geeignet für Menschen mit einem ausgeprägten Sicherheitsbedürfnis.

Chancenorientiert

Altersvorsorgedepot ohne Garantie

  • Keine verpflichtende Beitragsgarantie
  • Investition in förderfähige Fonds und ETFs möglich
  • Höhere Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen
  • Risiko von Wertschwankungen und Kapitalverlusten

Geeignet für Menschen, die langfristig chancenorientierter vorsorgen möchten und Schwankungen akzeptieren können.

Vereinfacht

Standarddepot

  • Vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots
  • Zwei vom Anbieter ausgewählte Fonds in unterschiedlichen Risikoklassen
  • Lebenszyklusmodell: schrittweise Anpassung der Anlage in den letzten fünf Jahren vor Ende der Ansparphase

Besonders interessant für Menschen, die weniger eigene Anlageentscheidungen treffen möchten.

Welche Vorsorgeform passt zu meinen Vorstellungen?Gemeinsam besprechen
Staatliche Förderung ab 2027

Der Staat fördert Ihre Altersvorsorge – und zwar auf eine neue Art.

Die neuen Zulagen sind beitragsproportional: Ihr eigener Beitrag bestimmt, wie viel Förderung hinzukommt. Die folgenden Zahlen sind redaktionelle Information nach dem Altersvorsorgereformgesetz – Ihr konkreter Anspruch hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.

540 €maximale Grundzulage pro Jahr
300 €Kinderzulage pro Kind und Jahr
200 €einmaliger Berufseinsteigerbonus
10 €Mindestbeitrag im Monat (120 €/Jahr)

Grundzulage: die Förderstaffel

Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Prozent staatliche Förderung (180 €). Für weitere 1.440 € Eigenbeitrag gibt es 25 Prozent (360 €). Bei 1.800 € jährlichem Eigenbeitrag ist die maximale Grundzulage von 540 € erreicht.

Eigenbeitrag pro JahrGrundzulageHerleitung
120 €60 €Mindestbeitrag (10 €/Monat)
360 €180 €50 % auf die ersten 360 €
600 €240 €180 € + 25 % von 240 €
1.200 €390 €180 € + 25 % von 840 €
1.800 €540 €Maximale Grundzulage erreicht
2.400 €540 €Kein weiterer Zulagenanstieg

Rechenbeispiele zur Veranschaulichung der gesetzlichen Staffel, ohne Gewähr. Kein individueller Förderanspruch.

Familien

Kinderzulage: bis zu 300 € pro Kind und Jahr

  • Der Staat fördert die ersten 300 € jährlichen Eigenbeitrag mit 100 Prozent.
  • Die maximale Kinderzulage beträgt 300 € pro Kind und Jahr.
  • Die Förderung wird je Kind nur einem Elternteil zugeordnet.
  • Sie ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt und kann grundsätzlich bis zu dessen Ende gewährt werden, unter den gesetzlichen Voraussetzungen längstens bis zum 25. Geburtstag.

Die Grundzulage kommt zusätzlich hinzu. Die konkreten Ansprüche hängen von den individuellen Voraussetzungen ab.

Gut zu wissen25 € im Monat

Bereits 25 € monatlicher Eigenbeitrag (300 € im Jahr) können ausreichen, um die maximale Kinderzulage von 300 € pro Kind und Jahr zu erhalten.

Unter 25

Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €

Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten.

Grenzen

Mindestbeitrag und Fördergrenzen

  • Mindestbeitrag: 120 € jährlich beziehungsweise 10 € monatlich.
  • Die maximale Grundzulage wird bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr erreicht.
  • Die maximal mögliche jährliche Einzahlung kann unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bis zu 6.840 € betragen.
  • Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze erhöhen die Grundzulage nicht.
  • Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden; das Finanzamt prüft die Günstigerwirkung.
Welche Fördermöglichkeiten kommen für mich infrage?Persönliche Beratung vereinbaren
Riester und der Wechsel ab 2027

Sie haben bereits einen Riester-Vertrag? Dann sollten Sie die neuen Möglichkeiten kennen.

Die Reform der privaten Altersvorsorge bedeutet nicht, dass bestehende Riester-Verträge automatisch verschwinden. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt werden. Ab 2027 ergeben sich jedoch neue Möglichkeiten.

Bestandsschutz

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

  • Bestehende Verträge bleiben bestehen.
  • Es erfolgt keine automatische Kündigung.
  • Die bisherige Förderung bleibt grundsätzlich erhalten, wenn der Vertrag im alten Fördersystem weitergeführt wird.
  • Niemand muss automatisch in das neue Altersvorsorgedepot wechseln.
  • Ein Wechsel sollte nur nach sorgfältiger Prüfung erfolgen.
Wichtig: Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag nicht vorschnell!

Eine eigenständige Kündigung kann zur Auszahlung des Guthabens und unter Umständen zur Rückzahlung der staatlichen Förderung führen. Ein geordneter Vertragswechsel sollte vorher geprüft und mit dem Anbieter abgestimmt werden.

Welche Wechselmöglichkeiten gibt es?

Variante 1

Die Förderung des bestehenden Vertrags umstellen

  • Der bestehende Vertrag kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in das neue Fördersystem wechseln.
  • Die Anlage- und Vertragsbedingungen können dabei grundsätzlich bestehen bleiben.
  • Die Umstellung der Förderung ist unwiderruflich.
  • Neue und alte Förderlogik können nicht kombiniert werden.
Variante 2

Das Riester-Guthaben in einen neuen Vertrag übertragen

  • Ab 2027 kann ein Wechsel in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag erfolgen.
  • Das vorhandene Kapital kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen übertragen werden.
  • Bereits gewährte staatliche Förderungen werden bei einer ordnungsgemäßen Übertragung berücksichtigt.
  • Je nach Vertragsgestaltung können Kosten entstehen.
  • Die Bedingungen des neuen Vertrags können von den bisherigen abweichen.

Wann kann sich ein Wechsel lohnen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern muss individuell geprüft werden. Berücksichtigt werden sollten insbesondere:

  • Höhe des vorhandenen Riester-Guthabens
  • Aktuelle Vertragskosten
  • Höhe der bisherigen Zulagen
  • Kinderzulagen
  • Restlaufzeit
  • Bestehende Garantien
  • Vereinbarter Rentenbeginn
  • Persönliche Risikobereitschaft
  • Kapitalmarktorientierung
  • Mögliche Wechsel- und Abschlusskosten
  • Steuerliche Auswirkungen
  • Vorhandene Zusatzleistungen im alten Vertrag
Behalten

Wann kann es sinnvoll sein, den alten Riester-Vertrag zu behalten?

  • Wenn der bestehende Vertrag besonders gute Konditionen hat.
  • Wenn vorhandene Garantien wichtig sind.
  • Wenn zusätzliche Vertragsleistungen verloren gehen könnten.
  • Wenn ein Wechsel wirtschaftlich keinen Vorteil bietet.
  • Wenn die bisherige Förderung individuell attraktiver ist.

„Sie haben einen bestehenden Riester-Vertrag? Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten sich ab 2027 für Sie ergeben.“

Riester-Vertrag persönlich prüfen lassen
Für wen lohnt sich die Reform?

Für wen ist die neue Förderung interessant?

Die Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Bestimmte Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können künftig erstmals unmittelbar förderberechtigt sein. Die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen sind zu beachten – nicht jeder Selbstständige ist automatisch förderberechtigt.

Berufstätiges Paar bei der Vorsorgeplanung

Arbeitnehmer und Angestellte

Die beitragsproportionale Grundzulage von bis zu 540 € im Jahr und die steuerliche Förderung machen das neue System für viele Beschäftigte interessant.

Junge Familie mit zwei Kindern zu Hause

Familien mit Kindern

Bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr – bereits ab 25 € monatlichem Eigenbeitrag möglich, zusätzlich zur Grundzulage.

Junge Berufseinsteigerin mit Laptop

Berufseinsteiger unter 25

Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, kann einen einmaligen Bonus von 200 € erhalten – und profitiert von einem langen Anlagehorizont.

Selbstständiger Handwerker in seiner Werkstatt

Selbstständige und Gewerbetreibende

Bestimmte Selbstständige können erstmals unmittelbar förderberechtigt sein. Ob Sie dazugehören, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Freiberufliche Architektin am Schreibtisch

Freiberufler

Auch für Freiberufler eröffnet die Reform unter Umständen neue Wege. Die individuelle Förderberechtigung sollte geprüft werden.

Freiberufliche Fachkraft im Büro bei der Vorsorgeplanung

Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke können künftig erstmals unmittelbar förderberechtigt sein – unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Beratungsgespräch zu einem bestehenden Vorsorgevertrag

Menschen mit bestehendem Riester-Vertrag

Weiterführen, Förderung umstellen oder Guthaben übertragen – ab 2027 gibt es Optionen, die sorgfältig geprüft werden sollten.

Drei Generationen einer Familie beim Spaziergang

Bisher ohne geförderte Vorsorge

Wer bisher keine staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzt, kann den Neustart 2027 zum Anlass nehmen, die eigene Situation zu betrachten.

Steuern

Steuerliche Förderung verständlich erklärt

Einzahlen

Sonderausgabenabzug

Einzahlungen und staatliche Zulagen können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Prüfen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Sonderausgabenabzug zu einem zusätzlichen Steuervorteil gegenüber den Zulagen führt.

Auszahlen

Nachgelagerte Besteuerung

Die spätere Auszahlung wird grundsätzlich nachgelagert besteuert – also erst im Alter.

Die individuelle steuerliche Wirkung hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Wir geben keine Steuerberatung; für verbindliche steuerliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Auszahlungsphase

Auszahlung im Alter: Rente oder Auszahlungsplan

AnsparphaseEigenbeiträge + Zulagen + mögliche Wertentwicklung
Rentenbeginn
Auszahlungsphaselebenslange Rente oder Auszahlungsplan mindestens bis 85
Option A

Lebenslange Rentenzahlung

Eine monatliche Rente, die ein Leben lang gezahlt wird – unabhängig davon, wie alt Sie werden.

Option B

Langfristiger Auszahlungsplan

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen alternativ möglich. Das Kapital muss dabei grundsätzlich mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen.

Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Produkt. Auszahlungen sind steuerlich zu berücksichtigen.

Jens Hammerschmidt, Allianz Versicherungsagentur Rudolstadt
Ihr Ansprechpartner in Rudolstadt

Persönlich beraten. Gemeinsam die richtige Entscheidung treffen.

Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt viele neue Möglichkeiten, aber auch Fragen mit sich. Gerade bei einem bestehenden Riester-Vertrag oder bei der Entscheidung zwischen Garantieprodukten und einem Altersvorsorgedepot ist es wichtig, die eigene Situation genau zu betrachten.

Als Inhaber der Allianz Versicherungsagentur in Rudolstadt stehe ich Ihnen für eine persönliche und verständliche Beratung zur Verfügung.

Gemeinsam schauen wir uns Ihre Ausgangssituation an und besprechen, welche Möglichkeiten die neue staatliche Förderung für Sie eröffnet.

Jens HammerschmidtAllianz VersicherungsagenturBrückengasse 3, 07407 Rudolstadt
Häufige Fragen

Fragen und Antworten zum Altersvorsorgedepot

Die wichtigsten Antworten rund um Reform, Förderung, Riester-Wechsel und Auszahlung. Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im Gespräch.

Ihre Frage ist nicht dabei?Frage persönlich stellen

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Erstmals können Depots ohne verpflichtende Beitragsgarantie gefördert werden, in denen Sie über zertifizierte Produkte in förderfähige Fonds und ETFs investieren. Es ergänzt und entwickelt das bisherige Riester-System weiter.

Persönliche Beratung

Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam betrachten.

Sie können schon jetzt ein vorbereitendes Gespräch zur Bestandsaufnahme vormerken lassen. Neue Verträge nach dem neuen Fördersystem werden erst ab dem gesetzlichen Start am 01.01.2027 angeboten. Unverbindlich und ohne Wechseldruck.

Beratung vormerken in drei Schritten

  1. 1Ihr Anliegen
  2. 2Ihre Kontaktdaten
  3. 3Abschluss

Direkter Kontakt

Telefon Büro03672 424373Mobil0172 3686040E-Mailhammerschmidt.jens@allianz.de
AgenturBrückengasse 3, 07407 Rudolstadt

Lieber kurz telefonieren? Rückruf anfordern

Start 01.01.2027

Die Reform kommt. Ihre Entscheidung sollte gut vorbereitet sein.

Ob bestehender Riester-Vertrag, Familie mit Kindern oder erste eigene Vorsorge: Ein persönliches Gespräch schafft Klarheit – ehrlich, verständlich und ohne Wechseldruck.