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FAQ

Fragen und Antworten zum Altersvorsorgedepot 2027

28 Antworten zu Reform, Förderung, Riester-Wechsel, Sicherheit und Auszahlung. Ihre persönliche Situation besprechen wir gern im Gespräch.

Grundlagen

Was ist das neue Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Erstmals können Depots ohne verpflichtende Beitragsgarantie gefördert werden, in denen Sie über zertifizierte Produkte in förderfähige Fonds und ETFs investieren. Es ergänzt und entwickelt das bisherige Riester-System weiter.

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Das neue Fördersystem startet nach dem Altersvorsorgereformgesetz zum 1. Januar 2027. Neue Verträge nach dem neuen System können erst ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden.

Ist die Reform bereits beschlossen?

Die Reform beruht auf dem Altersvorsorgereformgesetz. Maßgeblich sind stets der aktuelle Gesetzesstand und die Informationen von Bundesfinanzministerium und Deutscher Rentenversicherung. Wir halten die Inhalte dieser Seite nach bestem Wissen aktuell; Änderungen im Detail sind bis zum Start möglich.

Förderung

Wie hoch ist die neue Grundzulage?

Die Grundzulage beträgt maximal 540 € im Jahr. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent (180 €), auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag 25 Prozent (360 €). Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr ist die maximale Grundzulage erreicht.

Wie funktioniert die Kinderzulage?

Der Staat fördert die ersten 300 € Eigenbeitrag im Jahr mit 100 Prozent – also bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr. Sie ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt, wird je Kind nur einem Elternteil zugeordnet und kann grundsätzlich bis zum Ende des Kindergeldanspruchs gewährt werden, längstens bis zum 25. Geburtstag.

Kann ich 300 € Kinderzulage für jedes meiner Kinder erhalten?

Grundsätzlich ja: Die Kinderzulage gilt pro kindergeldberechtigtem Kind, sofern der dafür nötige Eigenbeitrag geleistet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits 25 € monatlicher Eigenbeitrag können für die volle Zulage eines Kindes ausreichen. Ob und wie sich mehrere Kinder auf Ihren Beitrag auswirken, prüfen wir gern individuell.

Was ist der Berufseinsteigerbonus?

Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann einmalig einen Bonus von 200 € erhalten.

Wie viel muss ich mindestens einzahlen?

Der Mindestbeitrag beträgt 120 € im Jahr beziehungsweise 10 € im Monat.

Wie viel kann ich maximal einzahlen?

Die maximale Grundzulage wird bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr erreicht. Die maximal mögliche jährliche Einzahlung kann unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bis zu 6.840 € betragen. Beiträge oberhalb der Fördergrenze erhöhen die Grundzulage nicht.

Welche Personen sind förderberechtigt?

Förderberechtigt sind insbesondere Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, sowie weitere im Gesetz genannte Gruppen. Neu können bestimmte Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke hinzukommen. Ihre persönliche Förderberechtigung sollte immer individuell geprüft werden.

Können auch Selbstständige profitieren?

Bestimmte Selbstständige und Gewerbetreibende können künftig erstmals unmittelbar förderberechtigt sein. Das gilt jedoch nicht automatisch für alle Selbstständigen – entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen.

Riester

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Er bleibt bestehen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz, werden nicht automatisch gekündigt und können grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?

Nein. Niemand muss wechseln oder kündigen. Im Gegenteil: Eine eigenständige Kündigung kann zur Auszahlung des Guthabens und unter Umständen zur Rückzahlung der staatlichen Förderung führen. Ein Wechsel sollte immer geordnet und nach Prüfung erfolgen.

Kann ich meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Ab 2027 kann das vorhandene Riester-Guthaben unter den gesetzlichen Voraussetzungen in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Bereits gewährte Förderungen werden bei ordnungsgemäßer Übertragung berücksichtigt. Je nach Vertrag können Kosten entstehen, und die neuen Bedingungen können abweichen.

Kann ich die Förderung meines bestehenden Riester-Vertrags umstellen?

Ja, unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ein bestehender Vertrag in das neue Fördersystem wechseln, wobei Anlage- und Vertragsbedingungen grundsätzlich bestehen bleiben können. Die Umstellung ist unwiderruflich.

Kann ich einen Riester-Vertrag und ein Altersvorsorgedepot gleichzeitig haben?

Grundsätzlich können mehrere Verträge bestehen. Wie die Förderung dabei verteilt wird und welche Grenzen gelten, hängt von den gesetzlichen Regelungen und Ihrer Situation ab. Das sollte vor einem Abschluss geprüft werden.

Können alte und neue Förderung kombiniert werden?

Für einen Vertrag nein: Die alte und die neue Förderlogik können nicht kombiniert werden. Wer die Förderung umstellt, erhält für diesen Vertrag ausschließlich die neue Förderung.

Welche Kosten können bei einem Wechsel entstehen?

Je nach Vertragsgestaltung können Wechsel-, Übertragungs- und Abschlusskosten anfallen. Zudem können Garantien oder Zusatzleistungen des alten Vertrags verloren gehen. Diese Punkte gehören in jede Wechselprüfung.

Anlage & Sicherheit

Ist das Altersvorsorgedepot sicher?

Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie investiert am Kapitalmarkt. Es bietet höhere Renditechancen, aber keine garantierte Rückzahlung der Beiträge – Wertschwankungen und Kapitalverluste sind möglich. Wer mehr Sicherheit wünscht, kann ein Produkt mit Garantie wählen.

Gibt es eine Beitragsgarantie?

Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie nicht. Beim Altersvorsorgevertrag mit Garantie gibt es je nach Produkt eine Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent zum Beginn der Auszahlungsphase.

Was passiert bei fallenden Aktienkursen?

Bei einem Depot ohne Garantie sinkt der Wert Ihres Guthabens mit. Über lange Zeiträume können sich Kurse erholen, eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Beim Standarddepot wird die Anlage in den letzten fünf Jahren vor Ende der Ansparphase schrittweise angepasst, um Schwankungen zu verringern.

Kann ich in ETFs investieren?

Ja, innerhalb zertifizierter Altersvorsorgeprodukte können förderfähige Fonds und ETFs eingesetzt werden. Welche konkret zur Auswahl stehen, hängt vom Anbieter und Produkt ab.

Gibt es auch Produkte mit Garantie?

Ja. Der Altersvorsorgevertrag mit Garantie verbindet je nach Produkt eine Beitragsgarantie von 80 oder 100 Prozent mit Kapitalmarktchancen. Er eignet sich besonders für Menschen mit ausgeprägtem Sicherheitsbedürfnis.

Auszahlung & Steuern

Wie funktioniert die spätere Auszahlung?

Möglich ist eine lebenslange Rentenzahlung oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein langfristiger Auszahlungsplan. Beim Auszahlungsplan muss das Kapital grundsätzlich mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Die Ausgestaltung richtet sich nach dem Produkt.

Werden die Auszahlungen versteuert?

Ja, grundsätzlich gilt die nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen im Alter sind steuerpflichtig. Die konkrete Steuerlast hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen im Ruhestand ab.

Muss ich die Zulagen selbst beantragen?

Die Zulagen werden in der Regel über den Anbieter beantragt; häufig ist dafür ein Dauerzulageantrag möglich. Änderungen, etwa bei Kindern oder Einkommen, sollten Sie Ihrem Anbieter mitteilen. Den zusätzlichen Sonderausgabenabzug machen Sie über die Steuererklärung geltend.

Wann wird die staatliche Förderung ausgezahlt?

Die Zulagen werden von der Zulagenstelle nach Ablauf des Beitragsjahres und Prüfung der Voraussetzungen direkt Ihrem Vertrag gutgeschrieben, nicht an Sie ausgezahlt. Ein möglicher Steuervorteil wird über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Beratung

Kann ich mich bereits vor dem 01.01.2027 beraten lassen?

Ja. Sie können schon jetzt ein vorbereitendes Informationsgespräch vereinbaren – zur Bestandsaufnahme, zu Ihrem Riester-Vertrag und zu Ihren Fördermöglichkeiten. Neue Verträge nach dem neuen Fördersystem werden erst ab dem gesetzlichen Start angeboten.