Riester-Vertrag behalten, umstellen oder übertragen?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und werden nicht automatisch gekündigt. Ab 2027 ergeben sich jedoch neue Möglichkeiten, die sorgfältig geprüft werden sollten.
Wichtig: Nicht vorschnell kündigen
Eine eigenständige Kündigung kann zur Auszahlung des Guthabens und unter Umständen zur Rückzahlung der staatlichen Förderung führen. Ein geordneter Vertragswechsel sollte vorher geprüft und mit dem Anbieter abgestimmt werden.
Weiterführen
Der Vertrag kann grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Niemand muss in das neue System wechseln.
Förderung umstellen
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der bestehende Vertrag in das neue Fördersystem wechseln. Die Anlagebedingungen können bestehen bleiben. Die Umstellung ist unwiderruflich; alte und neue Förderlogik lassen sich nicht kombinieren.
Guthaben übertragen
Ab 2027 kann das Riester-Guthaben in einen neuen förderfähigen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Bereits gewährte Förderungen werden bei ordnungsgemäßer Übertragung berücksichtigt. Je nach Vertrag können Kosten entstehen.
Was geprüft werden sollte
Guthaben, Vertragskosten, bisherige Zulagen und Kinderzulagen, Restlaufzeit, Garantien, Rentenbeginn, Risikobereitschaft, Wechsel- und Abschlusskosten, steuerliche Auswirkungen sowie Zusatzleistungen des alten Vertrags.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welche Möglichkeiten sich für Ihren Vertrag ergeben.
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